<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0">
  <channel>
    <title>Neuigkeiten</title>
    <description></description>
    <link>http://www.notar-helmig.de/</link>
    <language>de</language>
    <pubDate>Mon, 18 May 2009 19:23:43 +0000</pubDate>
    <generator>TYPOlight webCMS</generator>
    <item>
      <title>Funktionale Sicherheit nach ISO 26262 und Produkthaftung für No-trouble-found-Fälle</title>
      <description><![CDATA[Die ISO 26262 „Funktionale Sicherheit“ in Fahrzeugen wirft eine Vielzahl von Fragen zur Produkthaftung auf. Das gilt insbesondere für die No-Trouble-Found-Fälle. Die Prozesse der ISO 26262 und damit verbunden die der ISO/TS 16949 verlangen immer entsprechende umfassende Dokumentationen. Diese Dokumentationen bedeuten im Ergebnis eine wesentliche Beweiserleichterung in Haftungsprpzessen.“]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/funktionale-sicherheit-nach-iso26262-und-produkthaftung-fuer-no-trouble-found-faelle.html</link>
      <pubDate>Sat, 11 Feb 2012 21:48:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/funktionale-sicherheit-nach-iso26262-und-produkthaftung-fuer-no-trouble-found-faelle.html</guid>
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/publikationen helmig/2012_ISO_26262_No_Trouble_Found_PHi.pdf" length="468233" type="application/pdf" />
    </item>
    <item>
      <title>VDI Seminar - Rechts-Update für Ingenieure Haftungsfragen in der Automobilindustrie</title>
      <description><![CDATA[Technische Regelwerke wie die Norm zur Funktionalen Sicherheit in Fahrzeugen ISO 26262 oder die Technische Spezifikation ISO/TS 16949:2009 geben Technikern vor allem Methoden und Prozesse an die Hand, qualitätsfähige Produkte zu entwickeln und herzustellen, auch wenn sie nicht unmittelbar produktspezifisch angelegt sind. Diese technischen Regelwerke gewinnen ihre Bedeutung insbesondere unter zwei Gesichtspunkten:<br /><br />1.<br />Sie gelten global. Sie kommen damit der vor allem in der Automobilindustrie vorherrschende Verflechtung von Zulieferleistungen und von Produktionsstandorten nach. Sie setzen Standards, die allgemein angewendet und verstanden werden und sie schaffen damit auch durch ihre sprachlich einheitliche Geltung Verständigungssicherheit über politischen Grenzen und sprachliche Barrieren hinweg.<br /><br />2.<br />Sie haben eine ernorme rechtliche Bedeutung. Insbesondere die ISO/TS 16949:2009 gilt in nahezu allen Vertragswerken der Automobilindustrie als Bestandteil bestehender Verträge, jedenfalls ist sie als internationaler Standard Handelsbrauch und damit Mindeststandard für die vertraglichen Pflichten in der Wertschöpfungskette. Sie folgt dem Prinzip der Fehlervermeidung in der Wertschöpfungskette und überwindet damit vor allem die nur bilaterale Vertragsbeziehung etwa zwischen einem Fahrzeughersteller und einem Lieferanten oder unter Lieferanten in unterschiedlichen Stufen der Wertschöpfungskette. Es gilt die allgemeine Verpflichtung jedes in der Wertschöpfungskette Engagierten, an der Fehlerfreiheit des Endprodukts mitzuwirken. Damit fallen nur regressorientierte Entlastungsmöglichkeiten, etwa auf eine prozessbegleitende Wareneingangsprüfung (ISO/TS 16949 Kap. 7.4.3 „Verifizierung von beschafften Produkten“) rechtlich fort. Man kann die ISO/TS 16949:2009 daher durchaus als eine Übersetzung wesentlicher Vertragspflichten in die Sprache von Technikern verstehen. Damit ist sie zugleich ein nicht zu unterschätzendes strategisches Instrumentarium für das Verhalten in der Wertschöpfungskette vom Fahrzeughersteller bis zum letzten Zulieferer.<br /><br />Der Workshop behandelt detailliert und anhand zahlreicher Praxisbeispiele diese Hybridsituation zwischen Recht und Technik. Denn die Rechtslage ist für Techniker nicht ohne Belang. Die Normen, etwa die ISO/TS 16949:2009 und die ISO 26262 verlangen von den Anwendern unmittelbar die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften. Rechtliche Grundkenntnisse bei Technikern sind deshalb zwingend notwendig. Allerdings müssen sich auch Juristen mit den Regelwerken beschäftigen. Die Schnittstelle zwischen Recht und Technik liegt in der allen Normen zugrundeliegenden Pflicht zur Vertragsprüfung als bereichübergreifender Ansatz für alle in Wechselwirkung stehenden Prozesse.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/vdi-seminar-rechts-update-ingenieure-2012.html</link>
      <pubDate>Fri, 02 Dec 2011 12:00:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/vdi-seminar-rechts-update-ingenieure-2012.html</guid>
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/Sonstiges/01SE027003.PDF" length="117058" type="application/pdf" />
    </item>
    <item>
      <title>VDI Lehrgang - Funktionale Sicherheit &amp;#40;ISO 26262&amp;#41; und allgemeine Produktsicherheit</title>
      <description><![CDATA[Produkte müssen sicher sein. Sonst dürfen sie nicht auf den Markt  gebracht werden. Funktionale Sicherheit (ISO 26262) und allgemeine  Produktsicherheit gehören in die Verantwortung von Ingenieuren. Als Techniker  müssen sie<br />grundlegende rechtliche Kenntnisse haben, weil das Design einer  technischen Lösung mit den rechtlichen Forderungen der Sicherheit am Maßstab  der Verbrauchererwartung übereinstimmen muss. In jeder Designentscheidung  liegt eine<br />Sicherheitsentscheidung. Die technisch-fachliche Qualifikation des  Ingenieurs ist von seiner rechtlichen Verantwortung nicht zu trennen, für  sich, das Unternehmen und den Verbraucher. Grundlegende Rechtskenntnisse  dienen der eigenen Sicherheit.<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/VDI-Lehrgang-Funktionale-Sicherheit.html</link>
      <pubDate>Fri, 21 Oct 2011 09:10:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/VDI-Lehrgang-Funktionale-Sicherheit.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Altersgrenze &amp;#40;5&amp;#41;: Urteile in den Instanzen, Revisionsbegründung und Stellungnahme der Piloten an den EuGH</title>
      <description><![CDATA[Der EuGH hat auf die Vorlagefrage des BAG festgestellt, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 für Piloten der Deutsche Lufthansa AG nicht mit der Richtlinie 2000/78 vereinbar ist. Die Entscheidung erfasst verfahrensbedingt nicht alle im Revisionsverfahren vor dem BAG und in der Stellungnahme der Kläger an den EuGH angesprochenen Rechtsfragen, die für die Beurteilung des gesamten Verfahrens von Bedeutung sind. Die Revisionsbegründung der Kläger und die Stellungnahme der Kläger an den EuGH sowie das erstinstanzliche Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt und das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen geben darüber weiteren Aufschluss über die Komplexität des gesamten Verfahrens.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-5-urteile-der-instanzen-begruendung-stellungnahme.html</link>
      <pubDate>Mon, 19 Sep 2011 17:20:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-5-urteile-der-instanzen-begruendung-stellungnahme.html</guid>
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/unterlagen_eugh_urteil/2010-03-10 PRIGGE Stellungnahme an den EuGH.pdf" length="159905" type="application/pdf" />
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/unterlagen_eugh_urteil/2011-09-19_Urteil des Landesarbeitsgerichtes.pdf" length="1555500" type="application/pdf" />
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/unterlagen_eugh_urteil/Prigge-Revisionsbegruendung.pdf" length="2530685" type="application/pdf" />
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/unterlagen_eugh_urteil/Urteil Arbeitsgericht Ffm-14-03-07.pdf" length="1184883" type="application/pdf" />
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Altersgrenze &amp;#40;4&amp;#41;: Urteil des Europäischen Gerichtshof &amp;#40;EuGH&amp;#41;</title>
      <description><![CDATA[Der EuGH hat beiläufig – er entschied „nur“ auf eine Vorlagefrage des BAG und nicht in der Sache selbst - deutliche Fragezeichen zur Tragfähigkeit der bisherigen Rechtsprechung des BAG gesetzt: Das BAG hat seine Jahrzehnte alte Rechtsprechung, die Instanzengerichte sind ihm blind gefolgt, auf die Annahme gestützt, mit Erreichen der Altersgrenze von 60 lasse die Leistungsfähigkeit der Piloten nach, deshalb stellten sie ein Sicherheitsrisiko dar. Noch im Vorlagebeschluss hat das BAG diese Auffassung vertreten mit dem ausdrücklichen Eingeständnis, dass es für diese Annahme keine wissenschaftlich oder medizinisch gesicherten Erkenntnisse gebe. Die Rechtsprechung des BAG beruhte auf einem „Bauchgefühl“.  Hätte der EuGH in der Sache und nicht auf eine Vorlagefrage zu entscheiden gehabt, hätte diese Auffassung des BAG vor dem EuGH kaum Bestand gehabt. Der EuGH deutet die Skepsis mit dem Satz an (Textziffer 74): „ Darüber hinaus gehen die Gründe, aus denen diese Piloten schon ab dem vollendeten 60. Lebensjahr körperlich nicht mehr fähig sein sollen, ein Flugzeug zu führen, weder aus den Akten noch aus den beim Gerichtshof eingereichten Erklärungen hervor.“ Das ist sehr deutlich.<br /><br />Wegen der Entscheidung nur über eine Vorlagefrage war der EuGH auch nicht gehalten, sich aufgrund des Vortrags der Kläger mit den damit verbundenen Beweisfragen auseinanderzusetzen. Das BAG hatte es unterlassen, zur Rüge der Kläger Stellung zu nehmen, dass das Landearbeitsgericht Hessen die Lufthansa von der grundlegenden Beweislast befreit hatte zu beweisen, dass mit der Vollendung des 60. Lebensjahres, eine Leistungsminderung eintrete. Das Landesarbeitsgericht Hessen entließ die Lufthansa von dieser Beweispflicht mit der Begründung, weil sich die Lufthansa auf die ständige Bauchgefühl-Rechtssprechung des BAG berufen könne müsse sie Beweis zu dem streitigen Sachverhalt nicht antreten. Die Lufthansa hatte wie die deutsche Regierung vor dem EuGH vorgetragen, Piloten über 60 stellen ein Sicherheitsrisiko dar, obwohl in ihren eigenen Konzerngesellschaften allgemein über 60 geflogen wird. Die Kläger hatten dies als Verstoß gegen die Beweislastregeln der Richtlinie 2000/78 und des AGG sowie als Verletzung fundamentalen nationalen Prozessrechts (zugleich Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens nach der europäischen Grundrechtscharta) gerügt. Schon in der mündlichen Verhandlung klammerte das BAG jede Auseinandersetzung damit aus, obwohl sie von den Klägern angesprochen wurde. Es ist bemerkenswert, dass es dazu soweit ersichtlich bislang weder Rechtssprechung noch fundierte Literatur gibt, obwohl die Rechtsfrage fundamental ist. In künftigen Verfahren wird diese Beweislast-Frage eine zentrale verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedeutung haben.<br /><br />Das BAG hat seine bisherige Rechtssprechung zur Zulässigkeit der tariflichen Altersgrenze für Piloten ferner auf § 14 Absatz 1 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) gestützt. Die Kläger haben in den Instanzen und vor dem EuGH die Auffassung vertreten, dass das TzBfG auf die Dauerarbeitsverhältnisse von Piloten mit tarifvertraglich vorgesehen Befristungen ab dem 55. Lebensjahr bis längsten dem 60. Lebensjahr  keine Anwendung finden könne, weil die diesem Gesetz zugrundeliegende Richtlinie arbeitsmarktpolitisch eine ganz andere Zielsetzung verfolgte. Der EuGH musste über die Frage nicht entscheiden, hatte aber diesen Gesichtspunkt als durchaus relevant bereits in den Sitzungsbericht zur mündlichen Verhandlung aufgenommen. Es ist sehr fraglich, ob der EuGH dem BAG in dieser Frage gefolgt wäre. Der EuGH deutet die Zurückhaltung sehr feinsinnig an, indem er (Textziffer 46) in Gedankenstriche setzt „-im vorliegenden Fall nach den Angaben des vorlegenden Gerichts § 14 Abs. 1 TzBfG-“. Das BAG wird auch diese Rechtsauffassung überprüfen müssen. Zwischen den Zeilen also stehe drei wesentliche Rechtsbereiche aus der ständigen Rechtsprechung des BAG die bei künftigen Fällen kaum noch Bestand haben dürften, mindestens grundlegenden Korrekturen unterworfen sein werden. Auch insoweit hat die Entscheidung des EuGH europarechtlich und nationalrechtlich grundlegende Bedeutung, die umso wirksamer wird, je mehr sich deutsche Gericht am Europarecht orientieren und nationale Denkbegrenzungen überwinden.<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-4-urteil-des-eugh.html</link>
      <pubDate>Sat, 17 Sep 2011 19:32:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-4-urteil-des-eugh.html</guid>
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/urteile/Urteil-C-0447-2009-201105791-05S00-Piloten_Lufthansa.pdf" length="645216" type="application/pdf" />
    </item>
    <item>
      <title>SGS-Tüv Saarland Schulung - Rechtliche Anforderungen im Kontext der ISO 26262</title>
      <description><![CDATA[Weitere Informationen und die Online-Anmeldung finden sie <a title="SGS-TÜV-GmbG" onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://www.sgs-tuev-saar.com/de/geschaeftsfelder/automotive/funktionale-sicherheit/schulungen/schulungen-automotive/modul-k-8.html">hier</a>.<br /><br />Die ISO 26262 zur Funktionalen Sicherheit (Functional Safety) in Fahrzeugen bestimmt in Zukunft maßgebend die elektrische und elektronische Architektur von Fahrzeugen. Sie ist relevant für die Forderungen aus der europäische Verordnung 661/2009 zur Fahrzeugsicherheit nach dem jeweils neuesten Stand von Wissenschaft und Technik. Die Norm ist ein Rahmenwerk zur Erreichung von funktionaler Sicherheit bei der Verwendung komplexer elektrischer und elektronischer Systeme in Fahrzeugen. Funktionale Sicherheit ist eine Eigenschaft dieser Systeme, die durch die Methoden der ISO 26262 bewertet werden können. Die Bewertung selber reduziert Risiken, vermeidet sie aber nicht vollständig. Die Norm trifft keine Aussagen zur Qualität und Fehlerfreiheit  der für die Systeme verwendeten Bauteile und damit der Systeme. Sie erfordert die Integration ihrer Anforderungen in die Prozesse eines Qualitätsmanagementsystems nach der ISO/TS 16949:2009. Die Umsetzung der Anforderungen der Norm bestimmt wesentlich die zivilrechtliche und strafrechtliche Verantwortlichkeit der Hersteller sicherheitsrelevanter Systeme und insbesondere die der Fahrzeughersteller. Sie zwingt mit der Forderung zum Abschluss eines Development  Interface Agreement (DIA) zu einer vertragliche Festlegung der Verantwortlichkeiten zwischen Fahrzeugherstellern und Zulieferern durch differenzierte Festlegungen und Dokumentationen von Verifizierungen und Validierungen in der Konzeptphase, der Entwicklungsphase und in der Produktionsphase. Die ISO 26262 gewinnt damit eine enorme rechtliche Relevanz für die vertragliche und die haftungsrechtliche Beziehung der an der aufsteigenden Wertschöpfungskette der Automobilindustrie Beteiligten.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/sgs-tuev-saarland-schulung---rechtliche-anforderungen-im-kontext-der-iso-26262.html</link>
      <pubDate>Sun, 03 Jul 2011 17:54:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/sgs-tuev-saarland-schulung---rechtliche-anforderungen-im-kontext-der-iso-26262.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Altersgrenze &amp;#40;3&amp;#41;: Schlussanträge des Generalanwalts &amp;#40;EuGH&amp;#41;</title>
      <description><![CDATA[Wir vertreten mehr als 60 Piloten der Deutsche Lufthansa AG und der Condor GmbH, die sich gegen die von der Gewerkschaft Vereinigung Cockpit e.V. (VC) verteidigte tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren wehren. Sie halten die willkürliche Altersgrenze für eine Altersdiskriminierung nach dem AGG und nach der europäischen Grundrechtscharta. In einem führenden Verfahren hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) die Frage vorgelegt, ob es unter europäischem Unionsrecht seine Jahrzehnte alte Rechtsprechung aufrechterhalten kann, nach der ein Fliegen über 60 ein Sicherheitsrisiko darstelle. Das BAG räumt ein, dass es für das vermutete altersbedingte Risiko keine Belege gebe, möchte aber dennoch an seiner Rechtsprechung festhalten. Die deutsche Regierung und die irische Regierung haben in der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH die Auffassung vertreten, Piloten, die älter als 60 sind, stellten ein Sicherheitsrisiko dar, obwohl die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland entsprechend internationalen Regelungen ein Fliegen bis 65 erlauben. Die Altersbegrenzung besteht auch nur bei der Deutsche Lufthansa und bei Condor (bis 2008).Bei allen Lufthansa-Tochtergesellschaften, etwa Lufthansa CityLine und Lufthansa Cargo wird bis 65 geflogen. Wer morgens von Frankfurt nach Brüssel fliegt, fliegt mit einem Airbus der Lufthansa, in der Piloten jünger als 60 fliegen. Wer abends mit dem gleichen Ticket mit Lufthansa von Brüssel zurück nach Frankfurt fliegt, sitzt in einem kleineren Flugzeug der Lufthansa CityLine, die z.B. von Augsburg Airways betrieben wird. Im Cockpit sitzen Piloten über 60. Im Einklang mit den klagenden Piloten hat die Europäische Kommission in ihrer Stellungnahme an den EuGH dies als einen Verstoß gegen die Kohärenz, also ein Verstoß gegen einheitlich geltende Rechtsregeln ohne Ausnahme, gesehen.<br /> <br />In seinen Schlußanträgen zu diesem Verfahren hat der Generalanwalt am 19.05.2011 dem EuGH empfohlen, die Vorlagefrage des BAB dahin zu beantworten, dass die tarifliche Altersgrenze von 60 nach Artikel 21 der Grundrechtscharta der Europäischen Union verboten sei. Der Generalanwalt stellt unter anderem fest, dass die Gewerkschaften für Regelungen der Sicherheit nicht zuständig sind. Die tarifliche Altersgrenze bei Lufthansa stelle eine europarechtswidrige Altersdiskriminierung dar. Der EuGH folgt meist dem Votum des Generalanwalts. Das BAG wird seine tradierte Rechtsprechung deshalb aller Voraussicht nach aufgeben müssen.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-40341-schlussantraege-des-generalanwalts-40eugh41.129.html</link>
      <pubDate>Thu, 19 May 2011 20:31:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-40341-schlussantraege-des-generalanwalts-40eugh41.129.html</guid>
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/Sonstiges/Schlussantraege-C-0447-2009-201103129-05_00-1.pdf" length="735637" type="application/pdf" />
    </item>
    <item>
      <title>Recht brisant: Meilenstein für den Verbraucherschutz - Herstellerhaftung für Airbag-Fehler</title>
      <description><![CDATA[In der aktuellsten Ausgabe der ZDF-Sendung "Recht brisant" zum Thema Verbraucherschutz wird ein Interview mit Dr. Ekkehard Helmig gesendet.<br /><br />Dr. Helmig wurde, ausgehend vom Airbag-Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16. Juni 2009 (Aktenzeichen: VI ZR 107/08), zu aktuellen Entwicklungen im Verbraucherschutz und zur Produkt- und Produzentenhaftung befragt.<br /><br />Eine Kurzbeschreibung der Sendung ist unter folgendem <a title="Recht brisant Sendung vom 28.05.2010" onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://infokanal.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,8075229,00.html">Link</a> verfügbar oder kann hier als Druckversion heruntergeladen werden (pdf unten). <br /><br />Die Sendetermine sind: <br /><br />Freitag, 28.05.2010, ZDF Infokanal, ab 21:30 Uhr und<br />Sonntag, 30.05.2010, 3sat, ab 18:00 Uhr<br /><br />Nach diesen Terminen ist die Sendung in der <a title="ZDF Mediathek" onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://www.zdf.de/ZDFmediathek/hauptnavigation/startseite/#/hauptnavigation/startseite">ZDF Mediathek</a> verfügbar.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/recht-brisant-meilenstein-fuer-den-verbraucherschutz---herstellerhaftung-fuer-airbag-fehler.html</link>
      <pubDate>Fri, 28 May 2010 11:10:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/recht-brisant-meilenstein-fuer-den-verbraucherschutz---herstellerhaftung-fuer-airbag-fehler.html</guid>
      <enclosure url="http://www.notar-helmig.de/tl_files/pdf/presse/2010_recht_brisant_airbags.pdf" length="143812" type="application/pdf" />
    </item>
    <item>
      <title>Normgemäße Freigabe ist kein Freibrief für Lieferantenhaftung</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir weisen auf den aktuellen Artikel von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Thema "<em>Kein Freibrief - Lieferantenhaftung gilt auch nach normgemäßer Freigabe</em>" hin. In dem Beitrag wird die Wirkung der Freigabeerklärung z.B. nach ISO/TS 16949:2009 im rechtlichen Kontext erläutert. Der Artikel ist abgedruckt in der  Zeitschrift Qualität und Zuverlässigkeit (QZ), 55 (2010), Heft 2, Seite 28f. und kann auch unter <a title="Publikationen" onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:</span><br /><br />In der Abteilung macht sich Erleichterung breit: Der Kunde hat das Verfahren, das Design, das Produkt, das System "freigegeben"! Die marginalen Abweichungen von der vereinbarten Spezifikation - zum Beispiel in einer der APQP (Advanced Product Quality Planning) - oder PPAP (Production Part Approval Process)-Unterlagen oder des Erstmusterprüfberichts - hat er offenbar nicht bemerkt: "Nun hat der Kunde den Schwarzen Peter, wir sind aus dem Schneider!"<br />Wer so denkt und jetzt glaubt, er hätte es geschafft und die Verantwortung abgegeben, unterliegt einer fatalen Fehleinschätzung...<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/normgemaesse-freigabe-ist-kein-freibrief-fuer-lieferantenhaftung.html</link>
      <pubDate>Mon, 15 Feb 2010 10:20:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/normgemaesse-freigabe-ist-kein-freibrief-fuer-lieferantenhaftung.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Der Anwalt und der Griff zur Feder - Warum so zaghaft? - Leserbrief in der NJW</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir weisen auf einen in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) veröffentlichten Leserbrief von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Artikel von Graf von Westphalen (NJW 2009, 3560) mit dem Titel "<em>Der Anwalt und der Griff zur Feder - Warum so zaghaft?</em>" hin. Der Leserbrief wurde in der NJW 2010, Seite 20f. veröffentlicht und kann auch unter <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:</span><br /><br />Als Pythagoras gefragt wurde, ob er ein Weiser sei, sagte er nach der Überlieferung "Nein, aber ich liebe die Weisheit", damit war der Begriff der Philo-(Liebe) Sophie (Weisheit) geboren. Aus der Philosophie zur Anwaltschaft, die Graf von Westphalen verkörpert und beschreibt, spricht Weisheit zum Beruf, der ich gern folge:<br /><br />Schreiben für die Wissenschaft und das Werben für Ansichten zu ungeklärten Rechtsfragen ist mehr als nur die Teilnahme am Jahrmarkt der Eitelkeiten. ...<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/der-anwalt-und-der-griff-zur-feder---warum-so-zaghaft---leserbrief-in-der-njw.html</link>
      <pubDate>Wed, 06 Jan 2010 14:12:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/der-anwalt-und-der-griff-zur-feder---warum-so-zaghaft---leserbrief-in-der-njw.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Die Airbag-Entscheidung des BGH: Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir weisen auf den aktuellen Artikel von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Thema "<em>Zur Haftung eines Fahrzeugherstellers für die Fehlauslösung von Airbags</em>" hin. Die Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.06.2009 (Az.:  VI ZR 107/08) erläutert die grundlegende Bedeutung der "Airbag"-Entscheidung und der "Kirschtaler"-Entscheidung (Urt. v. 17.03.2009, Az.: VI ZR 176/08) für die deutsche Produkthaftung und Produzentenhaftung. Der Artikel ist abgedruckt in der  Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR), 12/2009, Seite 691 - 692 und kann auch unter <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:</span><br /><br />Das Airbag-Urteil des VI. Senats des BGH setzt weitreichende Maßstäbe für die die Rechtspraxis:<br /><br />Der BGH stellt klar, dass jedes Produkt schon in der Konzeptions- und Planungsphase, um einen Konstruktionsfehler zu vermeiden, dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen muss. Mit Ausnahme des seltenen Entwicklungsfehlers gibt es damit keinen Spielraum mehr für die bloße Orientierung an der hinter dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik zurückbleibenden "Branchenüblichkeit". Damit schwenkt der BGH auf das hohe...<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-airbag-entscheidung-des-bgh-zur-haftung-eines-fahrzeugherstellers-fuer-die-fehlausloesung-von-airbags.html</link>
      <pubDate>Fri, 11 Dec 2009 16:10:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-airbag-entscheidung-des-bgh-zur-haftung-eines-fahrzeugherstellers-fuer-die-fehlausloesung-von-airbags.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Altersgrenze &amp;#40;2&amp;#41;: Begründung des Bundesarbeitsgerichts zur Vorlage an Europäischen Gerichtshof</title>
      <description><![CDATA[<br /> <span style="font-size: 11px;">Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ersucht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Entscheidung über die Rechtsfrage, ob vorgezogene Altersgrenzen für Flugzeugführer mit europäischem Anti-Diskriminierungs-Recht vereinbar sind. Der ausführliche Aussetzungsbeschluss liegt nunmehr vor. Rechtsanwalt <strong>Dr. Helmig</strong> und Rechtsanwalt <strong>Rodriguez</strong> hierzu:<br /> <br /> Das Bundesarbeitsgericht hat mit Beschluss v. 17.06.2009 (Az. 7 AZR 112/08 (A)) in einem Klageverfahren dreier Lufthansa-Piloten den EuGH um Vorabentscheidung ersucht. Nach Auffassung des 7. Senats des BAG ist es fraglich, ob dessen bisherige und langjährige Praxis, tarifvertragliche Altersgrenzen von 60 Jahren für Piloten für wirksam zu erachten, im Hinblick auf die Richtlinie 2000/78/EG und auf den primärrechtlichen Grundsatz des Verbots der Altersdiskriminierung weiter aufrecht erhalten werden kann. Mit Inkrafttreten des AGG am 18.08.2006, dem Umsetzungsgesetz zur RL 2000/78/EG, könnte sich die frühere Rechtslage hin zu einer Unwirksamkeit solcher vorgezogener Altersgrenzen geändert haben. Es sei demnach fraglich, ob die Tarifvertragsparteien eine Altersgrenze von 60 Jahren unter Berufung auf die Flugsicherheit festlegen dürften. Ferner sei nicht klar, ob eine derartige Altersgrenze überhaupt erforderlich und angemessen ist, da nach deutschem und internationalen Luftverkehrsrecht die für die Berufsausübung als Pilot benötigten Lizenzen bis zum 65. Lebensjahr gültig sind. <br /> <br /> Der ausführlich begründete Beschluss (40 Seiten) zum Aktenzeichen </span><span style="font-size: 11px;">7 AZR 112/08 (A) </span><span style="font-size: 11px;">steht zum <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="tl_files/pdf/Sonstiges/20090617_BAG_7AZR112-08(A).pdf">Download</a> bereit.<br /> <br />  </span>]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-40241-begruendung-des-bundesarbeitsgerichts-zur-vorlage-an-europaeischen-gerichtshof-liegt-vor.html</link>
      <pubDate>Mon, 30 Nov 2009 20:02:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-40241-begruendung-des-bundesarbeitsgerichts-zur-vorlage-an-europaeischen-gerichtshof-liegt-vor.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen - Bundesverfassungsgericht bescheinigt beachtliche einfachrechtliche Argumente</title>
      <description><![CDATA[<!--[if gte mso 9]>     Normal   0   21         false   false   false                             MicrosoftInternetExplorer4   <![endif]--><!--[if gte mso 9]>     <![endif]--> <span style="font-size: 11px;"><br />Die von einem Abfallentsorger eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung zur Erbringung einer Sicherheitsleistung für das Betreiben einer Abfallentsorgungsanlage wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Gleichwohl begründete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) seine Entscheidung ausführlich.<br /> <br /> Das Bundesverfassungsgericht bestätigt die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als verfassungskonform, wonach Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen ohne Ermessensausübung im Einzelfall die Erbringung einer Sicherheitsleistung auferlegt werden kann. Gleichwohl sprächen - so das BVerfG - "beachtliche einfachrechtliche Argumente" gegen eine solche Verwaltungspraxis.<br /> <br /> Die Entscheidung (Aktenzeichen: 1 BVR 1370/08 vom 01.09.2009) ist nunmehr auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts verfügbar (<a title="Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BVR 1370/08" onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20090901_1bvr137008.html">Link zur Entscheidung</a>). </span>]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/sicherheitsleistung-fuer-abfallentsorgungsanlagen---bundesverfassungsgericht-bescheinigt-gewichtige-einfachgesetzliche-argumente.html</link>
      <pubDate>Thu, 05 Nov 2009 10:58:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/sicherheitsleistung-fuer-abfallentsorgungsanlagen---bundesverfassungsgericht-bescheinigt-gewichtige-einfachgesetzliche-argumente.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Das Airbag-Urteil des Bundesgerichtshofs und das Gemeinschaftsrecht</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir weisen auf den aktuellen Artikel von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Thema "<em>Die Airbag-Entscheidung im Kontext zum Gemeinschaftsrecht - Vertragsrelevanz für die Automobilindustrie</em>" hin. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik der deutschen Produkthaftung und Produzentenhaftung im Hinblick auf europäisches Gemeinschaftsrecht. Die Airbag-Entscheidung ist deshalb von großer Bedeutung, da hierin die Forderungen an die Qualiltät eines Produkts und der hohe Maßstab nach dem "Stand von Wissenschaft und Technik" für alle Produkte festgelegt werden. Ausgehend von der kürzlich ergangenen Airbag-Entscheidung wird die Relevanz für die Automobilindustrie betrachtet. Der Artikel ist abgedruckt in der  PHI Haftpflicht international - Recht &amp; Versicherung, Heft 05/2009, Seite 190 - 191 und kann auch unter <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:</span><br /><br />Die jüngste Airbag-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 16.06.2009, Az.: VI ZR 107/08) ist im Kontext mit dem europäischen Gemeinschaftsrecht unter mindestens drei Gesichtspunkten ein Meilenstein in der Rechtsprechung zum Produzentenhaftungsrecht nach § 823 BGB, zum Produkthaftungsgesetz und für die gängige Vertragspraxis in der Automobilzulieferindustrie, z.B. für die umstrittene Konzeptverantwortungsvereinbarung (KVV) von Volkswagen - bedeutsam. Sie gibt Anlass zur kurzen Anmerkung: ...]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-airbag-entscheidung-des-bundesgerichtshofs-und-das-gemeinschaftsrecht.html</link>
      <pubDate>Wed, 07 Oct 2009 18:02:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-airbag-entscheidung-des-bundesgerichtshofs-und-das-gemeinschaftsrecht.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Rechtsfragen bei Fehlbetankung eines Kfz</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir möchten auf einen aktuellen Artikel von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Thema "<em>Rechtsfragen zum Betanken eines Kfz mit falschem Kraftstoff</em>" hinweisen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik der rechtlichen Aspekte von Fehlbetankungen und Verbraucherschutz. Er ist abgedruckt in der  Zeitschrift Deutsches Autorecht (DAR) 9/2009, S.508-512 und kann auch unter <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:<br /></span><br />"Das Betanken eines Autos mit dem falschen Kraftsroff kommt täglich vor. Es ist in der Regel ein teurer Spaß: Die Reparaturkosten für eine Diesel-E-Klasse (2008) nach dem irrtümlichen Betanken mit Superbenzin und nach acht Kilometern Fahrstrecke mit dem falschen Kraftstoff kostet ungefähr € 8.000. Die Schäden gehen jährlich in die Millionen €. Nach den Feststellungen nur des ADAC kommt es jährlich zu gut 5.000 Fällen des Fehlbetankens, die Dunkelziffer liegt um einiges höher.<br /><br />Bemerkenswert ist, dass es trotz der Schadenshäufigkeit und trotz der enormen Schadenshöhe in Summe durch Fehlbetankungen weder zu einer rechtlichen Aufarbeitung dieses Phänomens gekommen ist noch Schlussfolgerungen für den Verbraucherschutz gezogen wurden. Immerhin hat das Oberlandesgericht Hamm durch einen Beschluss zu einer Nichtanhörungsrüge festgestellt, dass Zapfsäulen an Tankstellen Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Absatz 2 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) sind, ohne daraus allerdings brauchbare Rechtsfolgen abzuleiten. ..."<br /><br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/rechtsfragen-bei-fehlbetankung-eines-kfz.html</link>
      <pubDate>Mon, 21 Sep 2009 09:32:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/rechtsfragen-bei-fehlbetankung-eines-kfz.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Die rechtliche Brisanz des Qualitätsmanagements &amp;#40;QM&amp;#41;</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir möchten auf einen aktuellen Artikel von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Thema "<em>Rechtlich brisant - Gegen die Vernachlässigung des Qualitätsmanagements</em>" hinweisen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik der rechtlichen Bedeutsamkeit des Qualitätsmanagements. Er ist abgedruckt in der  Zeitschrift QZ – Qualität und Zuverlässigkeit,  54 (2009) 7, S.18-19 und kann auch unter <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:</span><br /><br />"Eine Vernnachlässigung des Qualitätsmanagements ist rechtlich gefährlich, und zwar für das Unternehmensmanagement persönlich. Diese Tatsache wird häufig missachtet. Sie erhält in krisenhaften Zeiten verbreiteter Kostenreduktionen aktuelle Brisanz und sollte entscheidend zu einem Paradigmenwechsel im Selbstverständnis der Qualitätsmanager beitragen.<br /><br />Das Qualitätsmanagment (QM) dient in seiner Ankerfunktion der Rechts- und Bestandsicherheit jedes Unternehmens, gleichgültig, welche Produkte es herstellt oder welche Dienstleistungen es anbietet. Dieser rechtliche Stellenwert des QM ist trotz seiner erheblichen Brisanz bislang zu wenig betrachtet worden. ..."]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-rechtliche-brisanz-des-qualitaetsmanagements-40qm41.html</link>
      <pubDate>Tue, 07 Jul 2009 09:45:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-rechtliche-brisanz-des-qualitaetsmanagements-40qm41.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Altersgrenze: Zwischenlandung beim Bundesarbeitsgericht – Weiterflug zum Europäischen Gerichtshof</title>
      <description><![CDATA[<!--[if gte mso 9]>     Normal   0   21         false   false   false                             MicrosoftInternetExplorer4   <![endif]--><!--[if gte mso 9]>     <![endif]--> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;"><br /></span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;">Am heutigen Tage fand die mündliche Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt statt. Der zuständige 7. Senat ging intensiv auf die Argumentation der Kläger ein, trotz langjähriger gegenteiliger Entscheidungspraxis. Der vorsitzende Richter, Herr Dörner gab deutliche Hinweise, dass eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg geboten sei. In einem konstruktiven Rechtsgespräch zwischen der Klägerseite und dem Gericht wurden die Rechtsfragen zum AGG und der zugrundeliegenden Richtlinie 2000/78/EG behandelt.</span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;"> </span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;">Die Prozessvertreter der Beklagten Airlines Lufthansa und Condor enthielten sich der Stimme, denn auch die Beklagten kommen nicht an dem Faktum vorbei, dass die Fluglizenzen der Piloten international und in Deutschland bis zum 65. Lebensjahr gelten. Die Annahme eines angeblichen Sicherheitsrisikos aufgrund des Alters 60+ ist wissenschaftlich nicht fundiert.</span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;"> </span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;">In seinem Beschluss vom 17. Juni 2009 – 7 AZR 112/08 (A) setzt der Senat das bestehende Verfahren aus, um die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes im Vorabentscheidungsverfahren abzuwarten. Interessant bleiben die momentan noch nicht vorliegende genaue Ausgestaltung der Vorlagefrage(n) und die Begründung des Beschlusses. Bisher ist einzig die Pressemitteilung 61/09 (<a title="Bundesarbeitsgericht Pressemitteilung Nr. 61/09" onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2009&amp;nr=13584&amp;pos=0&amp;anz=61">Link</a>)  verfügbar.</span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;"> </span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;">Zugleich werden die – ebenfalls von unserer Kanzlei betreuten – Verfahren 7 AZR 946/07 und 7 AZR 480/08 (welche vergleichbare Sachverhalte betreffen) bis zur Entscheidung des EuGH ausgesetzt.</span></p> <p class="MsoNormal" style="text-align: justify;"><span style="font-family: Arial;"> </span></p>]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-zwischenlandung-beim-bundesarbeitsgericht-weiterflug-zum-europaeischen-gerichtshof.html</link>
      <pubDate>Wed, 17 Jun 2009 17:35:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-altersgrenze-zwischenlandung-beim-bundesarbeitsgericht-weiterflug-zum-europaeischen-gerichtshof.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Fehlbetankung an der Tankstelle - Zapfsäulen als Verbraucherprodukte</title>
      <description><![CDATA[<br />Wir möchten auf einen aktuellen Artikel von <strong>Dr. Helmig</strong> zum Thema "<em>Blackout an der Tankstelle - Zapfsäulen sind Verbraucherprodukte und müssen sicher sein</em>" hinweisen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Thematik Fehlbetankung und der (Mit-)Verantwortlichkeit der Tanksellenbetreiber. Er ist abgedruckt in der  PHI Haftpflicht international - Recht &amp; Versicherung, Heft 03/2009, Seite 108 - 112 und kann auch unter <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="de/publikationen.html">Publikationen</a> eingesehen werden.<br /><br /><span style="text-decoration: underline;">Abstract:</span><br /><br />"Nach einer Feststellung des ADAC gab es allein im Jahr 2008 in Deutschland gut 5.000 Fälle von Fehlbetankungen: Statt Diesel wurde Benzin getankt oder umgekehrt. Wird das Missgeschick nicht sofort bemerkt und der falsche Kraftstoff nicht abgesaugt, droht in der Regel ein kapitaler Schaden am Motor und an den Aggregaten der Kraftstoffversorgung. Ohne die – wahrscheinlich wesentlich höhere – Dunkelziffer zu berücksichtigen, entsteht je<br />nach Fahrzeug ein Schaden zwischen EUR 3.000 und EUR 8.000 (Mercedes E-Klasse), summiert also mindestens EUR 20 Mio. jährlich. Diese Schäden sind nicht versichert.<br /><br />Die Tankstellenbetreiber lehnen jede (Mit-)Verantwortlichkeit ab. Sie verweisen trotz der wiederholten massiven Warnungen des ADAC, etwa wegen der Verwechslungsgefahr der Kraftstoffbezeichnungen und der irritierenden<br />Anordnung der Zapfsäulenbatterien, auf die „Schusseligkeit oder Hektik und Eile“ der Autofahrer beim Tanken. Auch wenn sich die Gerichte soweit ersichtlich bislang nicht mit der Frage der (Mit)Verantwortlichkeit der Tankstellenbetreiber für die Fehlbetankungen befasst haben, wird sich diese Auffassung nicht halten lassen. Das OLG Hamm hat in einem Beschluss vom 16. Februar 2009 festgestellt, dass Zapfsäulen einer Tankstelle Verbraucherprodukte i. S. von § 2 Abs. 3 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sind. ..."<br /><br /><br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/fehlbetankung-an-der-tankstelle---zapfsaeulen-als-verbraucherprodukte.html</link>
      <pubDate>Tue, 26 May 2009 12:49:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/fehlbetankung-an-der-tankstelle---zapfsaeulen-als-verbraucherprodukte.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Diskriminierung vor dem Bundesarbeitsgericht</title>
      <description><![CDATA[Drei der von unserer Kanzlei vertretenen Piloten-Verfahren werden am Mittwoch, 17.06.2009 vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt verhandelt (Az.: 7 AZR 946/07, 7 AZR 112/08 und 7 AZR 480/08). <br /><br />Die Kläger wenden sich gegen die Beendigung der Arbeitsverhältnisse durch eine Tarifbestimmung, welche die Altersgrenze 60 festlegt. Hierin sehen die Kläger eine Diskriminierung wegen des Alters. Die Arbeitsgerichte hatten die Klagen abgewiesen. Die Berufung wurde von den Landesarbeitsgerichten zurückgewiesen, zugleich jedoch die Revision zugelassen. <br /><br />Mittlerweile vertritt die hiesige Kanzlei eine Vielzahl von Piloten in ähnlich gelagerten Fällen. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird deshalb mit Spannung erwartet.<br /><br />Siehe dazu auch die <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://www.bundesarbeitsgericht.de/termine/junitermine.html#17-1">Terminsmitteilung des Bundesarbeitsgerichts</a>.<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung-vor-dem-bundesarbeitsgericht.html</link>
      <pubDate>Tue, 19 May 2009 16:34:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung-vor-dem-bundesarbeitsgericht.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Relaunch Webseite</title>
      <description><![CDATA[Willkommen auf unserer neuen Webseite! Wir haben das Design verbessert und werden Sie hier über interessante Neuigkeiten unserer Kanzlei und unsere Tätigkeitsbereiche informieren.<br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/neue-webseite.html</link>
      <pubDate>Mon, 18 May 2009 03:04:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/neue-webseite.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Erfolgreicher Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht</title>
      <description><![CDATA[Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) erließ auf Antrag eine einstweilige Anordnung (<a onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20080313_1bvr057208.html">1 BvR 572/08</a>) zur Einstellung der Zwangsvollstreckung, soweit dem von unserer Kanzlei vertretenen Beschwerdeführer die eidesstattliche Versicherung abgenommen werden sollte.<br /><br />Das BVerfG sah die Rechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (Leben und körperliche Unversehrtheit) verletzt. <br /><br />Hintergrund des von uns betreuten Verfahrens war die Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen aus einem vorläufig vollstreckbaren Urteil in Millionenhöhe gegen eine natürliche Person, die im Jahr zuvor einen Schlaganfall erlitten hatte. Die drohende Verpflichtung zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung führte nach den vorliegenden amtsärztlichen Attesten zu einem lebensgefährlichen Gesundheitsrisiko.<br /><br />Ähnlich gelagerte Fälle wurden - soweit ersichtlich - vom BVerfG bisher nur in Konstellationen entschieden, in denen bei Zwangsräumung von Wohnungen die Suizidgefahrdes Schuldners drohte, somit Gefahren für Leib und Leben des Schuldners vorhanden waren.<br /><br />Letztlich folgt aus der vom BVerfG getroffenen Anordnung, dass die Vollstreckungsgerichte die Ausstrahlungswirkung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG auf Zwangsvollstreckungsverfahren, die beispielsweise in § 906 ZPO Eingang gefunden hat (Haftaufschub), bereits im Rahmen des vorgeschalteten Verfahrens über die Anordnung und Durchführung einer einstweiligen Versicherung zu berücksichtigen haben.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/erfolgreicher-antrag-auf-einstweilige-anordnung-beim-bundesverfassungsgericht.html</link>
      <pubDate>Thu, 13 Mar 2008 17:00:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/erfolgreicher-antrag-auf-einstweilige-anordnung-beim-bundesverfassungsgericht.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Diskriminierung &amp;#40;Reportage bei Frontal 21&amp;#41;</title>
      <description><![CDATA[ZDF-Reportage zum Thema "Piloten klagen gegen Diskriminierung" bei Frontal 21]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung-40-reportage-bei-frontal-2141.html</link>
      <pubDate>Tue, 30 Oct 2007 15:14:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung-40-reportage-bei-frontal-2141.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Diskriminierung &amp;#40;2&amp;#41;</title>
      <description><![CDATA[Im Oktober 2007 verhandelt das Landesarbeitsgericht Frankfurt (Az.: 17 Sa 809/07) die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (6 Ca 7405/06). Das erstinstanzliche Gericht hatte die Klage dreier Piloten gegen die Altersgrenze 60 abgewiesen.<br /><br />Unsere Kanzlei vertritt mittlerweile mehrere Piloten in Verfahren vor Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten.<br /><br /><br />]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung-40241.html</link>
      <pubDate>Fri, 05 Oct 2007 14:48:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung-40241.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Piloten klagen gegen Diskriminierung</title>
      <description><![CDATA[Erstmals wird vor einem deutschen Gericht ein prominenter Rechtsstreit um das neue Antidiskriminierungsgesetz verhandelt. Drei Kapitäne klagen gegen die Lufthansa, weil die größte deutsche Fluglinie ihre Piloten bereits mit 60 in Rente schickt. Der Fall ist Thema vor dem Frankfurter Arbeitsgericht (Az.: 6 Ca 7405/06).<br /><br /> Die Kläger werfen der Lufthansa vor, dass sie wegen ihres Alters benachteiligt werden. Die Piloten berufen sich dabei auf das seit August geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Fall ist juristisches Neuland. Das Urteil der Richter könnte als Grundsatzentscheidung auch für andere Branchen von erheblicher Bedeutung sein.<br /><br />Lesen Sie hierzu auch die Berichterstattung in der <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="tl_files/pdf/presse/2006_FTD213_44.pdf">Financial Times Deutschland</a> und bei <a onclick="window.open(this.href); return false;" href="http://www.faz.net/s/RubC9401175958F4DE28E143E68888825F6/Doc~E3750785419FF4ADBB36871B9C0A59439~ATpl~Ecommon~Scontent.html">FAZ.Net</a>.]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung.html</link>
      <pubDate>Thu, 02 Nov 2006 14:25:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/piloten-klagen-gegen-diskriminierung.html</guid>
    </item>
    <item>
      <title>Die GVO muss reformiert werden</title>
      <description><![CDATA[Gastkommentar in Automobilwoche Nr. 26, Seite 9 vom 20.12.2004]]></description>
      <link>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-gvo-muss-reformiert-werden.html</link>
      <pubDate>Mon, 20 Dec 2004 14:21:00 +0000</pubDate>
      <guid>http://www.notar-helmig.de/de/aktuelles/details/items/die-gvo-muss-reformiert-werden.html</guid>
    </item>
  </channel>
</rss>
