Aktuelles
Normgemäße Freigabe ist kein Freibrief für Lieferantenhaftung
15.02.2010 10:20 von Steffen Wettig (0 Kommentare)
Wir weisen auf den aktuellen Artikel von Dr. Helmig zum Thema "Kein Freibrief - Lieferantenhaftung gilt auch nach normgemäßer Freigabe" hin. In dem Beitrag wird die Wirkung der Freigabeerklärung z.B. nach ISO/TS 16949:2009 im rechtlichen Kontext erläutert. Der Artikel ist abgedruckt in der Zeitschrift Qualität und Zuverlässigkeit (QZ), 55 (2010), Heft 2, Seite 28f. und kann auch unter Publikationen eingesehen werden.
Abstract:
In der Abteilung macht sich Erleichterung breit: Der Kunde hat das Verfahren, das Design, das Produkt, das System "freigegeben"! Die marginalen Abweichungen von der vereinbarten Spezifikation - zum Beispiel in einer der APQP (Advanced Product Quality Planning) - oder PPAP (Production Part Approval Process)-Unterlagen oder des Erstmusterprüfberichts - hat er offenbar nicht bemerkt: "Nun hat der Kunde den Schwarzen Peter, wir sind aus dem Schneider!"
Wer so denkt und jetzt glaubt, er hätte es geschafft und die Verantwortung abgegeben, unterliegt einer fatalen Fehleinschätzung...

Einen Kommentar schreiben